Für Bewerber bei verschiedenen Auslandsadoptionsvermittlungsstellen bieten wir als Sprachdienstleister für russische, ukrainische und englische Sprachen beglaubigte Übersetzungen notwendiger Adoptionsunterlagen sowie des dazugehörigen behördlichen Schriftverkehrs.
Wir übersetzen und beglaubigen für Sie- komplette Adoptionsunterlagen (inkl. Sozialbericht, Referenzen, psycholog. Gutachten)
- ausländische Gerichtsbeschlüsse
- medizinische Befunde
- Entwicklungsberichte
Als beeidigte Übesetzer (Landgericht Karlsruhe) bieten wir Ihnen absolute Vertraulichkeit sowie zügige Bearbeitung und günstige Konditionen.
Nützliche Links zum Thema Adoption:
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Bundeszentralstelle für Auslandsadoption
- 1. Deutschland als Vertragsstaat des Haager Adoptionsübereinkommens
- 2. Die Änderungen im deutschen Adoptionsrecht
- a. Das Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz (AdÜbAG)
- b. Das Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG)
- c. Das Adoptionswirkungsgesetz (AdWirkG)
- 3. Die zentralen Behörden auf Bundes- und Landesebene
- a. Die Bundeszentralstelle für Auslandsadoption
- b. Die zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter
- 4.
Die Adoptionsvermittlung im Einzelfall
- Einzelne Fragen zur internationalen Adoption
- Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen Adoptionsbewerber erfüllen?
- Gibt es Vorgaben hinsichtlich des Alters von Adoptionsbewerbern?
- Gibt es Unterschiede, aus welchem Land das zu adoptierende Kind stammt?
- Fallen auch Stiefkind- und Verwandtenadoptionen unter das Übereinkommen?
- An welche Auslandsvermittlungsstellen können sich Adoptionsbewerber wenden?
- Kann man auch ohne Einschaltung einer deutschen Adoptionsvermittlungsstelle im Ausland ein Kind adoptieren?
- Wie gestaltet sich das Adoptionsverfahren nach dem Übereinkommen?
- Was versteht man unter einer starken bzw. einer schwachen Adoption?
- Besteht die Möglichkeit der Umwandlung einer schwachen Adoption?
- Wie erwirbt ein Adoptivkind die deutsche Staatsangehörigkeit?
- Wie wird eine ausländische Adoptionsentscheidung in Deutschland anerkannt?
- Ist das Anerkennungs- und Wirkungsfeststellungsverfahren in jedem Fall durchzuführen?
- Hat das Adoptivkind ein Recht auf Einsicht in die Vermittlungsakten?